SkyTeam Neuss e.V.

Gebührenordnung


Schleppgebühren fürs Gleitschirm- und Drachenfliegen

Buchung und Abrechnung erfolgt über unseren Kooperationspartner Flatland-Paragliding - Login/Registrierung erforderlich.

Mono und Tandem (ausschließlich Privat)

  • Tagesmitglied (Gast): 18,50 € pro Schlepp
  • Mitglied: 7,00 €

Mitfliegen im Tandem

  • Pro Flug: 90,00 €
    Anmeldung, Buchung und Abrechnung erfolgt über unseren Kooperationspartner Flatland-Paragliding



Jahresbeiträge

Die Mitgliedschaft im SkyTeam Neuss beträgt derzeit 66,00 €

Schüler, Studierende, Auszubildende, Freiwilligendienstleistende sowie Flugschüler der Flugschule Flatland-Paragliding (A-Schein und Windenausbildung) können im SkyTeam zu einem ermäßigten Beitrag von 33,00 € Mitglied werden.

Der entsprechende Nachweis für eine ermäßigte Mitgliedsgebühr ist zusammen mit dem Mitgliedsantrag einzureichen. Jeder ist selbst dafür verantwortlich, dass der entsprechende Nachweis bis zum 31.12. eines jeden Jahres dem Kassierer vorliegt. Nichtvorlage oder Einreichungen nach diesem Datum haben automatisch den vollen Jahresbeitrag zur Folge.
Die Jahresgebühren eines Mitglieds werden unterjährig nicht geändert. Bei einer Änderung des Status eines Mitglieds (z.B. Student) kann dies frühestens zum nächsten Kalenderjahr berücksichtigt werden.

Ermäßigte DHV Mitgliedschaft

Du kannst über uns zu einem ermäßigten Beitrag von 49,00 € DHV Mitglied werden. (statt 78,00 €, Stand 16.04.2023)
Jugendliche unter 22 Jahren zahlen nur den halben DHV Jahresbeitrag.
Den DHV-Mitgliedsbeitrag buchen wir dann ganz unkompliziert zusammen mit dem unserem Mitgliedsbeitrag von Deinem Konto ab.

Falls Du bereits direkt oder über einen anderen Verein Mitglied im DHV bist, können wir Dich auch gerne ummelden.


Aufnahmegebühr

Die Aufnahmegebühr beträgt 66,00 €

Sonderregelung für ehemalige Flugschüler von Flatland Paragliding:

Für ehemalige Flugschüler von Flatland Paragliding, die dort die A-Schein- oder Winden-Ausbildung absolviert haben, gilt bis 60 Tage nach Scheinerteilung nur die hälftige Aufnahmegebühr. Diese Regelung gilt nicht für bereits vergünstigte Beiträge (z.B. Schüler, Studenten etc.).


Sonderregelung für angehende Windenfahrer:

Verpflichtet sich das angehende Mitglied im Aufnahmeantrag die Windenfahrerausbildung innerhalb von 18 Monaten abzuschließen, wird keine Aufnahmegebühr erhoben. Sollte nach der Frist die Windenfahrerausbildung nicht abgeschlossen sein, behält sich der Vorstand vor die Aufnahmegebühr nachzuberechnen.


Sonderregelung für aufzunehmende Windenfahrer und Einweisungsberechtigte Windenfahrer (EWF)

Ist das aufzunehmende Mitglied bereits Windenfahrer wird die hälftige Aufnahmegebühr erlassen. Bei EWFs entfällt die Aufnahmegebühr.

Nutzungsgebühr Halde Norddeutschland